Schulung

Durch regelmäßige Schulungen fördern wir das Sicherheits­bewusstsein unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit und tragen dazu bei, das Unfall­potenzial zu minimieren.

Meldepflicht

Störungen und Mängel an Prozessen und Anlagen melden wir umgehend dem Vorgesetzten.

Schutz­ausrüstung

Wir tragen immer die persönliche Schutz­ausrüstung, sofern diese vorgeschrieben und erforderlich ist.

Fürsorgepflicht

Wir achten auf die eigene Sicherheit und die unserer Kollegen sowie von Besuchern.

Gefahrenabwehr

Unmittelbar drohende Gefahren melden wir sofort dem Vorgesetzten und wenden diese ab, sofern wir uns damit nicht selbst gefährden.

Verbesserung

Wir verbessern kontinuierlich Prozesse und Anlagen im Hinblick auf ihre Sicherheitsauswirkungen, indem wir uns an der besten verfügbaren Technik orientieren. Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen wird regelmäßig mit geeigneten Kennzahlen überwacht und bewertet.

Vorbild

Unsere Geschäftsführung und Vorgesetzten wirken als Vorbild für die getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen und lassen Störungen und Mängel umgehend beheben.

Risiko­minimierung

Die Gestaltung unserer Arbeitsplätze und Abläufen folgt dem Anspruch nach Ergonomie und Minimierung von Risiken. Als Führungskräfte schaffen wir darüber hinaus die erforderlichen organisatorischen und finanziellen Rahmen­bedingungen zur Umsetzung der gebotenen Maßnahmen.

Einhalten der Gesetze

Wir beschaffen und betreiben alle Anlagen und Maschinen gemäß den geltenden Gesetzen und Richtlinien.